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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,15885
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER (https://dejure.org/2016,15885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER (https://dejure.org/2016,15885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - L 7 AS 950/16 B ER (https://dejure.org/2016,15885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilverfahren gegen ein Hausverbot; Haltlose Beschimpfungen und Beleidigungen in einer Beschwerdeschrift; Missbräuchliches Verhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilverfahren gegen ein Hausverbot; Haltlose Beschimpfungen und Beleidigungen in einer Beschwerdeschrift; Missbräuchliches Verhalten

  • rechtsportal.de

    Eilverfahren gegen ein Hausverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
    Der Einzelne darf nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern muss mit seinem Anliegen gehört werden (zusammenfassend BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R mwN).
  • LAG Hamburg, 16.03.2016 - 3 Sa 73/15

    Unzulässigkeit verunglimpfender Befangenheitsanträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
    Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ss 222/73
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
    Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.1978 - I 197/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
    Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 9 SO 37/23
    Insofern ist die Sachlage vergleichbar mit der bei der Einreichung von Rechtsmitteln mit vorwiegend beleidigendem Inhalt, die ebenfalls als unbeachtlich angesehen werden (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER; VG Gelsenkirchen Beschluss vom 08.02.2023 - 15 K 3678/22).

    Da sich das Verhalten des Antragstellers als bewusst missbräuchlich darstellt, war der Senat nicht verpflichtet, ihn gem. § 106 Abs. 1 SGG auf die fehlende Zulässigkeit seiner Eingaben hinzuweisen (hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2023 - L 9 SO 7/23
    Sie ist nicht etwa unzulässig, weil das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht erkennbar wäre (dazu Urteil des Senats vom 17.11.2022 - L 9 SO 136/22) oder die Beschwerde ausschließlich aus beleidigenden Ausführungen bestehe (dazu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).
  • VG München, 20.12.2017 - M 9 K 15.3118

    Kein Anspruch auf Auskünfte zur Forschung-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz in

    Eine solche Reaktion des Prozessrechts auf seine verfahrensfremde Inanspruchnahme ist, entsprechend der Reichweite des Verbots des Rechtsmissbrauchs, in allen Gerichtszweigen denkbar (zum Ganzen z.B.: VGH BW, B.v. 11.7.2016 - 1 S 294/16 - juris; BayVGH, B.v. 14.3.1990 - 5 B 89.3542 - juris; LGS NW, B.v. 20.6.2016 - L 7 AS 950/16 B ER - juris; OLG Stuttgart, B.v. 15.3.2002 - 1 Ws 41/02 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2023 - L 9 SO 7/23
    Sie ist nicht etwa unzulässig, weil das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht erkennbar wäre (dazu Urteil des Senats vom 17.11.2022 - L 9 SO 136/22) oder die Beschwerde ausschließlich aus beleidigenden Ausführungen bestehe (dazu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).
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