Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilverfahren gegen ein Hausverbot; Haltlose Beschimpfungen und Beleidigungen in einer Beschwerdeschrift; Missbräuchliches Verhalten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eilverfahren gegen ein Hausverbot; Haltlose Beschimpfungen und Beleidigungen in einer Beschwerdeschrift; Missbräuchliches Verhalten
- rechtsportal.de
Eilverfahren gegen ein Hausverbot
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 11.04.2016 - S 33 AS 808/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
Der Einzelne darf nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern muss mit seinem Anliegen gehört werden (zusammenfassend BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R mwN). - LAG Hamburg, 16.03.2016 - 3 Sa 73/15
Unzulässigkeit verunglimpfender Befangenheitsanträge
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision). - OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ss 222/73
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision). - FG Schleswig-Holstein, 04.10.1978 - I 197/78
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 7 AS 950/16
Ein solches Verhalten stellt sich als missbräuchlich und damit unzulässig dar (in diesem Sinne auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2016 - 3 Sa 73/15 mwN für ein Ablehnungsgesuch; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 04.10.1978 - I 197/78 für eine Klage; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.1973 - 2 Ss 222/73 für eine Revision).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 9 SO 37/23 Insofern ist die Sachlage vergleichbar mit der bei der Einreichung von Rechtsmitteln mit vorwiegend beleidigendem Inhalt, die ebenfalls als unbeachtlich angesehen werden (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER; VG Gelsenkirchen Beschluss vom 08.02.2023 - 15 K 3678/22).
Da sich das Verhalten des Antragstellers als bewusst missbräuchlich darstellt, war der Senat nicht verpflichtet, ihn gem. § 106 Abs. 1 SGG auf die fehlende Zulässigkeit seiner Eingaben hinzuweisen (hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2023 - L 9 SO 7/23 Sie ist nicht etwa unzulässig, weil das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht erkennbar wäre (dazu Urteil des Senats vom 17.11.2022 - L 9 SO 136/22) oder die Beschwerde ausschließlich aus beleidigenden Ausführungen bestehe (dazu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).
- VG München, 20.12.2017 - M 9 K 15.3118
Kein Anspruch auf Auskünfte zur Forschung-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz in …
Eine solche Reaktion des Prozessrechts auf seine verfahrensfremde Inanspruchnahme ist, entsprechend der Reichweite des Verbots des Rechtsmissbrauchs, in allen Gerichtszweigen denkbar (zum Ganzen z.B.: VGH BW, B.v. 11.7.2016 - 1 S 294/16 - juris; BayVGH, B.v. 14.3.1990 - 5 B 89.3542 - juris; LGS NW, B.v. 20.6.2016 - L 7 AS 950/16 B ER - juris; OLG Stuttgart, B.v. 15.3.2002 - 1 Ws 41/02 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2023 - L 9 SO 7/23 Sie ist nicht etwa unzulässig, weil das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht erkennbar wäre (dazu Urteil des Senats vom 17.11.2022 - L 9 SO 136/22) oder die Beschwerde ausschließlich aus beleidigenden Ausführungen bestehe (dazu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.06.2016 - L 7 AS 950/16 B ER).